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Friedhof Zumikon. Aufhebung von Grabfeldern. Amtliche Publikation.

21. Februar 2025

Gemäss Art. 21 der Friedhofverordnung werden Anfang November 2025 Grabfelder aus den Bestattungen 1982 bis 2005 aufgehoben. Es handelt sich um die Grabfelder:
U 2 (Nr. 41 - 60), Bestattungen 1982 - 2005
E 2 (Nr.  2 - 21), Bestattungen 1992 - 2003

Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. Angehörige haben die Möglichkeit, bis am 2. November 2025, Grabschmuck und Grabsteine auf eigene Kosten zu entfernen und wegzuführen. Auf schriftliches Begehren hin werden nach Möglichkeit den verfügungsberechtigten Angehörigen die Urnen überlassen. Allfällige Gesuche sind bis spätestens Ende Juli 2025 an die Gemeindeverwaltung, Michael Padrutt, Abteilung Liegenschaften, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon einzureichen.

Nicht abgeholte Grabsteine und Pflanzen werden ab dem 3. November 2025 durch die Gemeinde fachgerecht entsorgt.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.

Zumikon, 21. Februar 2025, Abteilung Liegenschaften

Zugehörige Objekte

Name
Amtliche Publikation Grabfeldräumungen 2025 (PDF, 26.48 kB) Download 0 Amtliche Publikation Grabfeldräumungen 2025