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Schall und Lärm

Anlässe und Veranstaltungen über 93 dB (A) müssen zudem gemäss Schall- und Laserverordnung bei der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich gemeldet werden.

Anlässe und Veranstaltungen über 93 dB (A) müssen zudem gemäss Schall- und Laserverordnung bei der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich gemeldet werden.