Bewilligungen und Patente
Polizeibewilligung für Ihre Veranstaltung
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Anlässe und Veranstaltungen über 93 dB (A) müssen zudem gemäss Schall- und Laserverordnung bei der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich gemeldet werden.
Anlässe und Veranstaltungen über 93 dB (A) müssen zudem gemäss Schall- und Laserverordnung bei der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich gemeldet werden.