Personenausweise
Ausländerausweis
Ausländische Personen erhalten über die ihnen erteilte Bewilligung einen Ausländerausweis, welcher über die fremdenpolizeiliche Rechtslage Auskunft gibt.
Weitere Informationen erteilt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste oder das Migrationsamt Zürich.
Identitätskarte und Pass
Identitätskarte für Schweizer Staatsangehörige
Für das Bestellen einer Identitätskarte muss jede Person (d.h. auch Kleinkinder) persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen (eine Stellvertretung ist nicht möglich). Minderjährige sind dabei von einem sorgeberechtigten Elternteil, entmündigte Personen von ihrer gesetzlichen Vertretung zu begleiten.
Mitzubringen für das Beantragen einer Identitätskarte:
- Alte Identitätskarte (zur Annullation)
- Bei Ausweisverlust: Polizeiliche Verlustanzeige (ausgestellt durch eine schweizerische Polizeidienststelle)
- Ein neues Passfoto: Anforderungen
- Wenn erstmals eine Identitätskarte für ein Kind beantragt wird: Persönlicher Ausweis des vorsprechenden Elternteils, Geburtsschein oder Familienbüchlein (ggf. Sorgerechtsnachweis)
CHF 35.-- für Kinder, Gültigkeit 5 Jahre.
CHF 70.-- für Erwachsene, Gültigkeit 10 Jahre.
Die Ausstellungsfrist beträgt 10 Arbeitstage. Der Ausweis wird direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an Ihre Wohnadresse zugestellt.
Pass für Schweizer Staatsangehörige (Pass 10)
Der Pass kann ausschliesslich beim Passbüro in Zürich beantragt werden. Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: www.zh.ch/pass
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 918 78 11 | einwohnerdienste@zumikon.ch |