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Alimentenbevorschussung

Wenn die gerichtlich oder vertraglich genehmigten Unterhaltsbeiträge nicht bezahlt werden, prüft die Abteilung Alimentenhilfe des Jugendsekretariates, wie die Ansprüche geltend gemacht werden können sowie die Möglichkeit einer Bevorschussung. Die Alimentenhilfe des Amts für Jugend- und Berufsberatung Region Ost nimmt im Auftrag der Sozialbehörde der Gemeinde Zumikon die Anträge auf Bevorschussung entgegen und macht das Inkasso beim verpflichteten Elternteil.

Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Spitalstrasse 3
Postfach 1499
8620 Wetzikon
Telefon 043 259 80 80
alh.ost@ajb.zh.ch

http://www.alimente.zh.ch

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Bevorschussung_Inkasso.pdf (PDF, 51.12 kB) Download 0 Merkblatt_Bevorschussung_Inkasso.pdf