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AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kanton Zürich (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als arbeitgebende oder als selbständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen.

Planen Sie, ein Unternehmen zu gründen? Dann besuchen Sie die Gründungsplattform des Kantons Zürich.

Ab dem 1. Januar 2025 ist die angepasste Zusatzleistungsverordnung (ZLV) in Kraft getreten. Bei Altersrentnerinnen und Altersrentner, welche Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV haben, können neu auch Betreuung im Alter über diese Zusatzleistungen finanziert werden. Damit wird älteren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, auch mit bescheidenen finanziellen Mitteln möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld zu wohnen. In der Broschüre "Älter werden in Zumikon" sind unter anderem Dienstleistungen aufgeführt, welche in der Gemeinde Zumikon zur Verfügung stehen. Damit diese Leistungen geltend gemacht werden können, wird eine Bedarfsbescheinigung benötigt. Dies können vorläufig von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt werden. Im Laufe des Jahres wird die Gemeindeverwaltung eine eigene Bedarfsbescheinigungsstelle schaffen. Für weitere Informationen und Beratungen zu den Angeboten steht Ihnen einstweilig die Fachstelle Alter zur Verfügung.

AHV Alters- und Hinterlassungsversicherung
IV Invalidenversicherung
ZL Zusatzleistungen zur AHV/IV
EO Erwerbsersatzordnung
FLG Familienzulagen
HIE AHV Hilflosenentschädigung AHV
HIE IV Hilflosenentschädigung IV  
IPV Individuelle Prämienverbilligung

Individuelle Präminenverbilligung (IPV): Online-Rechner

Hier finden Sie diverse Formulare und Merkblätter. 

Zugehörige Objekte

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Verordnung Gemeindezuschüsse (PDF, 47.17 kB) Download 0 Verordnung Gemeindezuschüsse
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