Die Gemeindeversammlung findet mangels Traktanden nicht statt.
19. Sept. 2023, 19.00 Uhr
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Zumikon wohnhaften, im Stimmregister eingetragenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht gemäss Art. 136 der Bundesverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.